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   OLG Hamm, 03.03.1992 - 20 W 6/92   

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https://dejure.org/1992,4083
OLG Hamm, 03.03.1992 - 20 W 6/92 (https://dejure.org/1992,4083)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.03.1992 - 20 W 6/92 (https://dejure.org/1992,4083)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. März 1992 - 20 W 6/92 (https://dejure.org/1992,4083)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 1 Nr. 2 S. 4; AKB § 1 Nr. 2 S. 5
    Trennung der vorläufigen Deckungszusage vom Hauptvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 988
  • MDR 1992, 854
  • NZV 1992, 284
  • VersR 1992, 995
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • AG Krefeld, 01.08.2013 - 3 C 16/12

    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Regress

    Für die Leistungspflicht des Versicherers aus der vorläufigen Deckungszusage ist es regelmäßig ohne Bedeutung, ob der endgültige Versicherungsvertrag zu Stande kommt oder nicht (vgl. OLG Naumburg NJOZ 2004, 3525; s. auch OLG Hamm NZV 1992, 284 und § 9 KfzPflVV).
  • OLG Köln, 24.10.2000 - 9 U 34/00

    Vorläufige Deckung auch in der Fahrzeugversicherung durch Aushändigung

    Das Fehlen eines schriftlichen Antrags auf Abschluß des Hauptvertrages vor Eintritt des Versicherungsfalles kann nicht mit dem Fall gleichgesetzt werden, daß ein Versicherungsnehmer einen berechtigten Anspruch des Versicherers auf Zahlung des Einlösungsbetrages schuldhaft nicht fristgerecht erfüllt, denn der Versicherer hat keinen Anspruch auf Abgabe eines entsprechenden Vertragsangebotes des Versicherungsnehmers (OLG Hamm, VersR 92, 995).
  • OLG Hamm, 18.01.2000 - 3 Ss 558/99

    Betrug, mittelbare Falschbeurkundung, Anmeldung eines Kraftfahrzeuges, Vorlage

    Die vorläufige Deckung bewirkt auch keinerlei Verpflichtung zum Abschluss eines Hauptvertrages (vgl. OLG Hamm NZV 1992, 284; Stiefel/Hoffmann, a.a.O. § 1 AKB, Rdz. 86).
  • OLG Hamm, 24.09.1999 - 20 W 10/99

    Fehlende Risikoprüfung vor Erteilung der vorläufigen Deckungszusage bei Abschluss

    Es ist dies ein vom Schicksal des angestrebten Hauptvertrages unabhängiges, selbständig zu beurteilendes Vertragsverhältnis (BGH VersR 96, 743; Senat, VersR 92, 995).
  • OLG Hamm, 28.05.1997 - 20 U 5/97

    Beginn des vorläufigen Deckungsschutzes in der Kaskoversicherung; Beendigung der

    Da vorläufige Deckung und Hauptvertrag zwei selbständige Verträge sind, hängt die Wirksamkeit der vorläufigen Deckung nicht vom Schicksal des endgültigen Vertrages ab (Prölss/Martin, VVG , 25. Aufl., § 1 AKB Anmerkung 2 b) m. w. N.; Senat VersR 92, 995).
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